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Erläuterungen zur DIN EN 13108 Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen : Teil 21 Werkseigene Produktionskontrolle

By: Contributor(s): Publication details: Köln Forschungsgesellschaft für Strassen- und Verkehrswesen, 2008; FGSV 728, Description: 34 sSubject(s): Bibl.nr: VTI P4258:728Location: Abstract: Zum Konformitätsnachweisverfahren gemäß Bauproduktengesetz (BauPG) gehört die Werkseigene Produktionskontrolle gemäß DIN EN 13108 Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen, Teil 21: Werkseigene Produktionskontrolle. Basis für DIN EN 13108-21 bilden die "Leitlinien für die Durchführung der Werkseigenen Produktionskontrolle bei Bauprodukten". Dies ist der Grund dafür, dass die Werkseigene Produktionskontrolle nach der DIN EN 13108-21 deutlich die Züge eines Qualitätsmanagementsystems trägt. Die vorliegenden Erläuterungen sollen einerseits bestimmte Textstellen und Regelungen erläutern und somit zum Verständnis des Normeninhalts bei der Umsetzung der Anforderungen beitragen. Sie sollen andererseits aber in erster Linie auch den Benutzern der Norm - also den Asphaltherstellern und den notifizierten Stellen - zu einer bundesweit möglichst einheitlichen Anwendung verhelfen. Zu diesem Zweck enthalten die Erläuterungen auch den vollständigen Normentext. Der erfolgreiche Durchlauf des Konformitätsnachweisverfahrens führt zur Berechtigung des Asphaltherstellers, eine Konformitätserklärung aufzustellen. Von diesem Zeitpunkt an ist er verpflichtet, seine Asphaltprodukte mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, sofern sie den Anforderungen der DIN EN 13108 entsprechen. Die CE-Kennzeichnung besitzt künftig formal den gleichen Stellenwert wie der Nachweis der Güteüberwachung nach den TL G Asphalt-StB im heutigen Regelwerk.
Item type: Standards and specifications
Holdings
Current library Status
Statens väg- och transportforskningsinstitut Available

Zum Konformitätsnachweisverfahren gemäß Bauproduktengesetz (BauPG) gehört die Werkseigene Produktionskontrolle gemäß DIN EN 13108 Asphaltmischgut - Mischgutanforderungen, Teil 21: Werkseigene Produktionskontrolle. Basis für DIN EN 13108-21 bilden die "Leitlinien für die Durchführung der Werkseigenen Produktionskontrolle bei Bauprodukten". Dies ist der Grund dafür, dass die Werkseigene Produktionskontrolle nach der DIN EN 13108-21 deutlich die Züge eines Qualitätsmanagementsystems trägt. Die vorliegenden Erläuterungen sollen einerseits bestimmte Textstellen und Regelungen erläutern und somit zum Verständnis des Normeninhalts bei der Umsetzung der Anforderungen beitragen. Sie sollen andererseits aber in erster Linie auch den Benutzern der Norm - also den Asphaltherstellern und den notifizierten Stellen - zu einer bundesweit möglichst einheitlichen Anwendung verhelfen. Zu diesem Zweck enthalten die Erläuterungen auch den vollständigen Normentext. Der erfolgreiche Durchlauf des Konformitätsnachweisverfahrens führt zur Berechtigung des Asphaltherstellers, eine Konformitätserklärung aufzustellen. Von diesem Zeitpunkt an ist er verpflichtet, seine Asphaltprodukte mit einer CE-Kennzeichnung zu versehen, sofern sie den Anforderungen der DIN EN 13108 entsprechen. Die CE-Kennzeichnung besitzt künftig formal den gleichen Stellenwert wie der Nachweis der Güteüberwachung nach den TL G Asphalt-StB im heutigen Regelwerk.